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Weiterbildung nach BKrFQG

Als Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr müssen Sie alle 5 Jahre eine Weiterbildung in Sachen „Verkehrssicherheit” und „Reduzierung von Umweltbelastungen” absolvieren. So schreibt es das Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) vor. Der Gesetzgeber will damit ein Mehr an Sicherheit und Wirtschaftlichkeit auf Europas Straßen bringen und das Ansehen Ihres Berufsstandes steigern.

Diese Weiterbildung dauert insgesamt 35 Stunden. Gesetzlich vorgegeben sind fünf Unterrichtstage mit je sieben Unterrichtsstunden à 60 min.

Wer seinen LKW-Führerschein vor dem 10. September 2009 abgeschlossen hat, muss einen entsprechenden Weiterbildungsnachweis erstmalig bis spätestens 09. September 2014 vorweisen können, ansonsten spätestens fünf Jahre nach Erteilung der Grundqualifikation, bzw. der letzten Weiterbildungsmaßnahme.

Die Weiterbildung gemäß BKrFQG muss in einer an erkannten Ausbildungsstätte absolviert werden.