In der Durchführungsverordnung gibt der Gesetzgeber folgende Schulungsthemen vor:
1. Wirtschaftlicher und sicherer fahren
1.1 Die kinematische Kette
1.2 Wirkungsweisen technischer Sicherheitsausstattungen (Bremsanlagen etc.)
1.3 Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
1.4 Sicherheit der Ladung gewährleisten können
2. Anwendung der Vorschriften
2.1 Soziale Vorschriften (Arbeitszeiten, 3820/85/EWG, Digitaler Tacho, Weiterbildungspflicht)
2.2 Vorschriften Güterkraftverkehr (Beförderungsdokumente, CMR, Beförderungs- und Begleitdokumente, Genehmigungen etc.)
3. Gesundheit, Sicherheit von Verkehr und Umwelt, Dienstleistung, Logistik
3.1 Risiken des Straßenverkehrs, branchentypische Arbeitsunfälle
3.2 Kriminalität und Schleusung vorbeugen
3.3 Berufstypischen Gesundheitsschäden vermeiden
3.4 Körperlichen Zustand einschätzen (Einfluss von Arzneimittel, Alkohol, Drogen, Stress, Zyklus Aktivität / Ruhezeit)
3.5 Verhalten in Notfällen
3.6 Verhalten des Fahrers (positives Bild beim Kunden, in der Öffentlichkeit)
3.7 Wirtschaftliches Umfeld des Güterkraftverkehrs (Branche, Wettbewerb, Weiterentwicklung) Wirtschaftliches Umfeld des Güterkraftverkehrs (Branche, Wettbewerb, Weiterentwicklung)
Als Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr müssen Sie alle 5 Jahre eine Weiterbildung in Sachen „Verkehrssicherheit” und „Reduzierung von Umweltbelastungen” absolvieren. So schreibt es das Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) vor. Der Gesetzgeber will damit ein Mehr an Sicherheit und Wirtschaftlichkeit auf Europas Straßen bringen und das Ansehen Ihres Berufsstandes steigern.
Diese Weiterbildung dauert insgesamt 35 Stunden. Gesetzlich vorgegeben sind fünf Unterrichtstage mit je sieben Unterrichtsstunden à 60 min.
Wer seinen LKW-Führerschein vor dem 10. September 2009 abgeschlossen hat, muss einen entsprechenden Weiterbildungsnachweis erstmalig bis spätestens 09. September 2014 vorweisen können, ansonsten spätestens fünf Jahre nach Erteilung der Grundqualifikation, bzw. der letzten Weiterbildungsmaßnahme.
Die Weiterbildung gemäß BKrFQG muss in einer an erkannten Ausbildungsstätte absolviert werden.